GARANT Immobilien ist Ihr zuverlässiger Makler vor Ort für die optimale Vermietung Ihrer Immobilie in Dürnhaid (Niederwinkling).
Die bestmögliche Vermarktung Ihres Objekts durch unsere Expertenerfahrung – das versichern wir Ihnen schriftlich mit unserem GARANT-Leistungsversprechen. Ob Mehrfamilienhaus, Gewerbeimmobilie oder Bürofläche – die Vermietung und der Verkauf von Immobilien sind unsere Kernkompetenzen. Hier liefern wir Ihnen umfassendes Know-how. Bei weiteren Anliegen vermitteln wir Ihnen gerne Steuer-, Finanz- oder Rechtsexperten aus unserem Partnernetzwerk. Bauen Sie auf jahrelange Erfahrung und Know-how in der Immobilienbranche!
Die GARANT-Vorteile auf einen Blick
- Persönliche Beratung durch unsere Immobilienexperten vor Ort
-
Erfahrungswerte aus 36 Jahren im Immobiliengeschäft
-
Überregionale Zusammenarbeit durch 230 Immobilienmakler in 39 Büros
-
Expertenwissen durch eigene Ausbildungsakademie
-
Momentan 5.000 Immobilien im Portfolio
-
Unverbindliche und kostenfreie Bewertung der Immobilie
-
Kostenfreie Überarbeitung eventuell nicht verwertbarer Grundrisse

130.000 qualifizierte Interessenten sind bei uns registriert. Ermitteln Sie die Anzahl potentieller Mieter für Ihre Immobilie. Geben Sie hier die Daten zu Ihrer Immobilie ein.
DAS SAGEN UNSERE KUNDEN ÜBER UNS



Interessantes rund um Dürnhaid (Niederwinkling)
94559 Dürnhaid (Niederwinkling) zählt zu Niederwinkling und gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach. Im Moment leben hier insgesamt 2290 Menschen. Die Raiffeisenbank und die Sparkasse sowie eine Postfiliale und eine Tankstelle befinden sich in unmittelbarer Nähe. Frische Brötchen erhalten Sie in den Bäckereien "Bäckerei Stadler" und "Backshop". Beim Fußball und beim Tennis haben Sie die Möglichkeit, sich sportlich zu betätigen. Einen Gottesdienst können Sie in der Kirche "St. Wolfgang" besuchen. Wer auswärts essen möchte, findet in Dürnhaid (Niederwinkling) im Lokal "Gasthaus zum Heinerl" bestimmt etwas Passendes. Übernachtungsgelegenheiten bietet das Gasthaus "HOTEL GARNI Buchner". Gut aufgehoben sind Sie auch, falls einmal ein Arztbesuch oder ein Zahnarztbesuch notwendig ist.
